Bei diesen Lebensumständen handelt es sich indessen mehrheitlich nicht um völlig neue Umstände. Mit seiner Freundin, die eine feste Anstellung hat und ihn bereits früher finanziell unterstützte, ist der Beschuldigte schon lange zusammen. Die Beziehung bestand schon im Zeitpunkt der Begehung der Straftaten. Darüber hinaus ging er auch neben dem Handel mit Marihuana – wenngleich nie längerfristig – immer wieder einer legalen Tätigkeit nach; dies teilweise gar bei der momentanen Arbeitgeberin (Anstellung seit September 2016, pag.