Ein unbedingter Vollzug würde diese Entwicklung stark gefährden. Den notwendigen «Schuss vor den Bug» habe er mit der Untersuchungshaft – der ersten Freiheitsentziehenden Massnahme, die bei ihm je angeordnet worden sei – erhalten. Er habe seine Lektion gelernt, zeige sich einsichtig und habe eine sehr positive Entwicklung durchgemacht. Es trifft zu, dass sich der Beschuldigte seit der Entlassung aus der Untersuchungshaft und damit seit etwas mehr als zwei Jahren wohl verhalten hat. Bei mehrfachen Vorstrafen kann allerdings nicht allein darauf abgestellt werden, dass sich der Betroffene in den letzten Jahren klaglos verhalten hat.