, wo ihm gute Arbeitsleistungen attestiert werden (Arbeitszeugnis vom 15. Februar 2020, pag. 1019 f.). Gemäss eigenen Angaben verkehrt der Beschuldigte nicht mehr im «E._____ (Restaurant)» und hat sich vom Konsum von Marihuana losgesagt (pag. 1032 Z. 10-19). Er will sich sodann vom Betäubungsmittelumfeld und dessen Leuten distanziert haben (pag. 894 Z. 44 ff., pag. 895 Z. 32 ff.). Weiter führ-