Wohlverhalten darf indessen erwartet werden und begründet noch keine Strafreduktion. Bei dieser Ausgangslage erachtet die Kammer eine Reduktion von 2 Monaten als angemessen. 9.4 Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte liess ausführen, die Vorinstanz habe seine Strafempfindlichkeit zu Unrecht als durchschnittlich bezeichnet. Mit der Annahme, der Beschuldigte könne seine Strafe in Halbgefangenschaft verbüssen, verkenne sie die Situation in der Gastro- und Eventbranche.