107 Z. 14 ff.). Trotz einigen Zugeständnissen und Angaben zu den bezahlten Ankaufs- und den realisierten Verkaufspreisen legte er nicht einfach alles von sich aus auf den Tisch. Er machte vielmehr klar, es müsse seitens der Polizei weiter gefragt werden (pag. 107 Z. 29). Namen von Abnehmern, anhand welcher sich seine Angaben hätten überprüfen lassen, nannte er keine. Als hauptsächlichen Marihuana-Lieferanten (90%) bezeichnete er G.________, der von sich aus bereits angegeben hatte, eine beträchtliche Menge an den Beschuldigten verkauft zu haben. Die bei anderen Lieferanten, H.__