898 und pag. 1040). Darüber hinaus lässt sich den Akten aber nichts entnehmen, was objektiv nachvollziehbar auf eine entsprechende Einstellung schliessen liesse. Ein umfassendes Geständnis, das einen erheblichen Rabatt, wie die von der Vorinstanz gewährten 5 Monate rechtfertigen würde, liegt nach Ansicht der Kammer nicht vor. Anfänglich stritt der Beschuldigte einen Drogenverkauf konsequent ab (z.B. pag. 93 Z. 68-76). Nach einer Woche Untersuchungshaft (die Ankündigung, er wolle aussagen, erfolgte gemäss Polizei am 27. Februar 2018;