Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 12.07.2016 betraf sodann das Erlangen von insgesamt mindestens 955 Gramm Marihuana und Haschisch, den Verkauf von ca. 100 Gramm Marihuana und Haschisch, das Anstalten treffen zum Verkauf von ca. 855 Gramm Marihuana und Haschisch, Befördern von rund 160 Gramm Marihuana, das Aufbewahren von 142 Gramm Marihuana sowie den Erwerb von rund 100 Gramm Marihuana (Akten EO 16 7151, Strafbefehl vom 12.07.2016).