9 zeitraum von 40 Monaten. Schliesslich erachtete sie eine weitere Reduktion um 10 Monate als angezeigt, um Ferien, Krankheiten, legalen Tätigkeiten im Teilpensum und sonstigen Unterbrüchen Rechnung zu tragen. Zusammengefasst ging die Vorinstanz somit von einem Verkaufszeitraum von etwas mehr als 30 Monaten aus, in welchem der Beschuldigte monatlich jeweils 400 Gramm Marihuana verkaufte. Daraus resultierte eine Gesamtmenge von 12 kg.