«In dubio pro reo» legte sie ihrer Berechnung die niedrigste Verkaufsmenge zu Grunde. Da der Beschuldigte während insgesamt 9 Monaten einer legalen Arbeitstätigkeit nachgegangen war und während dieser Zeitspanne mutmasslich weniger intensiv gehandelt hatte, berücksichtigte die Vorinstanz die entsprechende Zeitspanne mit 50% und gelangte so zu einem relevanten Verkaufs-