Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 7. November 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der erfolgten Einstellung des Strafverfahrens 1.1 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich gewerbsmässig qualifiziert begangen am 17.11.2015, am 16.03.2016 sowie am 31.05.2016 sowie 1.2 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Marihuana, angeblich begangen in der Zeit zwischen Juni 2016 und 06.11.2016;