1029). Weiter reichte die Verteidigung am 6. Juli 2020 ein Zwischenzeugnis ein, welches dem Beschuldigten am 15. Februar 2020 von seiner aktuellen Arbeitgeberin ausgestellt worden war (pag. 1019 f.). In einem Schreiben vom 3. Juli 2020 richtete sich die Lebenspartnerin des Beschuldigten an das Gericht und die Staatsanwaltschaft (pag. 1021). Beide Dokumente wurden in der Berufungsverhandlung zu den Akten erkannt (pag. 1029).