2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), nach wie vor amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 13. November 2019 fristgerecht die Berufung an (pag. 936). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 23. Dezember 2019 (pag. 946 ff.). In seiner Berufungserklärung vom 13. Januar 2020 (pag. 985) beschränkte der Beschuldigte seine Berufung auf die Strafzumessung, genauer auf die teilbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 22 Monaten.