Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 8‘770.05 und Auslagen (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 800.00, insgesamt bestimmt auf CHF 9‘570.05. 3 Die anteilsmässigen Gebühren setzen sich zusammen aus: