1. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gewerbsmässig qualifiziert, durch Erwerb, Besitz, Aufbewahren, Lagern, Veräussern und Anstalten treffen dazu von Marihuana, angeblich begangen in C._____ (Ortschaft) 1.1. am 17.11.2015; 1.2. am 16.03.2016; 1.3. am 31.05.2016; 2. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Marihuana, angeblich begangen in der Zeit zwischen Juni 2016 und 06.11.2016; wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen: