4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, vertreten durch Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (Dispositiv und Motiv; unverzügliche Mitteilung des Dispositivs, vorab per Fax)