1. Zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die Untersuchungshaft von 164 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Strafe am 12. März 2019 vorzeitig angetreten wurde. 2. Zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2‘400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.