2. Die Zivilklage betreffend Schadenersatz der Straf- und Zivilklägerin D.________ wird, soweit die mit der Körperverletzung zusammenhängenden Kosten i.S.v. Art. 46 Abs. 1 OR betreffend (u.a. Heilungs- und Behandlungskosten sowie Erwerbsausfall),