Der Beschuldigte ist jung und der Landessprache seines Herkunftslandes mächtig. Er besuchte in der Türkei die Schule und ging bisher einzig dort einer Arbeit nach. Der Beschuldigte kam erst 2016 in die Schweiz und mit Ausnahme von drei Cousins lebt dessen Kernfamilie in der Türkei. Es dürfte dem Beschuldigten somit leichtfallen, in seinem Herkunftsland sozial und wirtschaftlich wieder Fuss zu fassen. 25.5 Wiedereingliederungsaussichten in der Schweiz