500, Z. 48). Über weitere Berufsausbildungen verfügt der Beschuldigte nicht. Der Beschuldigte erhielt vor seiner Festnahme und dem vorzeitigen Strafantritt finanzielle Unterstützung (pag. 502, Z. 147). Über Vermögen verfügt er nicht. So machte er unter anderem auch seine finanziellen Verhältnisse für das Scheitern seiner Ehe und für seine Taten verantwortlich. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft (pag. 1452). 25.2 Familienverhältnisse Die eigentliche Kernfamilie des Beschuldigten, d.h. seine Eltern, seine Töchter sowie seine Geschwister, lebt in der Türkei. Der Beschuldigte hat drei Cousins in der Schweiz.