593-39, F. 7.01). Weiter nannte er als Asylgründe, dass er in der Türkei zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt worden sei, wobei er gegen dieses Urteil Beschwerde eingereicht habe. Wäre er aber nicht ausgereist, wäre er entweder getötet oder für 30 bis 40 Jahre eingesperrt worden (pag. 593-58, F50). Er könne keine konkrete Zahl nennen, wie oft er in dieser Form von den Behörden angegangen worden sei, aber es seien sicher drei bis vier Mal gewesen. Sie hätten ihn mit Gummiknüppeln ganz schlimm zugerichtet (pag. 593-65, F113; pag. 593-67, F127; pag. 593-68, F133). Bei einer Rückkehr in die Türkei würde er getötet (pag. 593-73, F170).