7 UNO-Pakt II sowie Art. 25 Abs. 2 BV). 40 Beim Beschuldigten handelt es sich um einen .________-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der am 25. Juli 2016 in die Schweiz einreiste und am 26. Juli 2016 ein Asylgesuch stellte (pag. 1089). Das Asylverfahren ist nach wie vor hängig (pag. 1089; pag. 1105; pag. 1467, Z. 22 ff.) und dem Beschuldigten wurde ein Ausweis für Asylsuchende ausgestellt (Ausweis N; pag. 1089; pag.