24. Unechter Härtefall – Non-Refoulement-Gebot Die Verteidigung machte oberinstanzlich geltend, dass bereits bei der Anordnung der Landesverweisung – und nicht erst die Vollzugsbehörde beim Vollzug – im Rahmen einer Härtefallprüfung zu prüfen habe, ob die Landesverweisung zu einem Verstoss gegen das Non-Refoulement Prinzip führe (pag. 1473). Gemäss Art. 66d Abs. 1 Bst.