1466, Z. 11 ff.). Zu dem in der Türkei hängigen Strafverfahren vermochte der Beschuldigte keine neuen Informationen vorbringen (pag. 1466, Z. 21). Das Asylverfahren sei nach wie vor hängig (pag. 1467, Z. 23). Zu seiner gesundheitlichen Situation ergänzte der Beschuldigte, dass er einen erhöhten Blutdruck und Diabetes habe, was aber nicht schlimm sei (pag. 1467, Z. 30 f.). Gemäss dem Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt T.________ habe sich die Situation nicht verändert. Der Beschuldigte verhalte sich nach wie vor kooperativ und respektvoll. Jedoch hätten sie sich – als sich der Beschuldigte aufgrund von Zahnschmerzen auffällig gegenüber einer Mitarbeiterin des Gesundheitsdienstes