Zu den persönlichen Verhältnissen zum Tatzeitpunkt ist anzumerken, dass der Beschuldigte als Asylbewerber in der Schweiz lebte. Sein Asylverfahren ist aktuell nach wie vor hängig (p. 1089). Er war deshalb insbesondere in finanzieller Hinsicht sicherlich eingeschränkt und zudem von seiner Familie getrennt. Es ist aber zu bedenken, dass der Beschuldigte aus der Türkei geflohen ist, weil neue Strafverfahren gegen ihn eröffnet wurden wegen Sachen, die er zugegebenermassen gemacht hat. Es handelt sich dabei um die genannten Vergehen gegen den öffentlichen Frieden sowie gegen den Staat, die auch in der Schweiz strafbar wären (wie z.B. Beleidigungen gegen das Staatsoberhaupt gemäss Art.