Aktuell laufen offenbar weitere Strafverfahren wegen Propaganda für eine Terrorvereinigung sowie Beleidigung des Staatsoberhaupts, Erniedrigung der staatlichen Freiheitswerte, Erniedrigung des türkischen Volkes, der türkischen Republik sowie seiner Institutionen und Organe, Ehrverletzung und Volksverhetzung oder Volkserniedrigung (p. 593-16, 593-81 und 593-105 ff.). Ob es zu Verurteilungen gekommen ist, ist unklar, da die türkischen Behörden den hiesigen Behörden trotz mehrmaliger und frühzeitiger Nachfrage keinen aktuellen Strafregisterauszug zukommen liessen (vgl. p. 1121 ff.). Diese Strafverfahren können folglich nicht zu Lasten des Beschuldigten berücksichtigt werden.