er erhoffte sich immerhin, mit dem Geld den Nachzug seiner Familie finanzieren zu können. Insgesamt wirken sich die subjektiven Tatkomponenten neutral aus. 17.3 Fazit Insgesamt ist auch in diesem Punkt – in Relation zum Strafrahmen – von einem noch leichten Verschulden auszugehen, weshalb die Kammer für das hypothetisch vollendete Delikt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten als angemessen erachtet. 17.4 Versuch Die Vorinstanz hat zutreffend festgehalten, dass vorliegend von einem vollendeten Versuch auszugehen ist und der Beschuldigte alles in seiner Macht stehende gemacht hat, um die Herausgabe des Geldes zu erwirken.