16. Asperation für den Schuldspruch qualifizierten einfachen Körperverletzung mit Waffe 16.1 Objektive Tatschwere Die Art. 122 ff. StGB schützen die körperliche und gesundheitliche Integrität des Menschen als sein höchstes Gut neben dem Leben (ROTH/BERKEMEIER, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, N. 6 zu vor Art. 122). Der Beschuldigte schoss unmittelbar neben D.________ in den Boden, wodurch diese aufgrund von Projektilfragmenten in der rechten Grosszehe, der rechten Achillessehne sowie der rechten Ferse verletzt wurde und behandelt werden musste. D.__