Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, was ebenfalls tatbetandsmimmanent ist. Der Beschuldigte wollte von E.________ das Geld einfordern, um seine Familie in die Schweiz holen zu können. Diese Forderung untermauerte er mit dem Einsatz der Schusswaffe. Er wollte den Anwesenden Angst machen und seine Machtposition demonstrieren, um seiner Forderung mehr Gewicht zu verleihen. Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass es zwar nachvollziehbar erscheint, die eigene Kernfamilie bei sich haben zu wollen und deswegen verzweifelt zu sein. Dies alleine kann aber nicht zu einer Strafminderung führen (pag.