Dabei mussten E.________ und D.________, aber auch F.________, welche sich im Innern des Restaurants aufhielt und die Schüsse nur hörte, sowie G.________ unbeschreibliche Ängste durchstehen. G.________ hatte – wie K.________ – die Möglichkeit, sich nach dem ersten Schuss in Sicherheit zu bringen. Diese Möglichkeit blieb E.________ und D.________, welche sich auf der Terrasse in unmittelbarer Nähe des Beschuldigten befanden, verwehrt. Sie waren dem ganzen Vorfall bis zuletzt ausgesetzt. Hinsichtlich der Art und Weise der Herbeiführung ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte geplant vorging.