129 StGB). Die qualifizierte einfache Körperverletzung, die Nötigung und die Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch Erwerb und Besitz einer Waffe ohne Waffenerwerbsschein und ohne Ausnahmebewilligung sowie Tragen einer Waffe ohne Waffentragbewilligung werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 2 StGB, Art. 181 StGB, Art. 33 Abs. Bst. a WG). Vorab hält die Kammer in Übereinstimmung mit den vorinstanzlichen Erwägungen fest, dass aufgrund des Verschuldens sowie des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs für sämtliche Delikte – mit Ausnahme der Widerhandlungen ge-