27 erschiessen. Damit drohte der Beschuldigte E.________ ernstliche Nachteile an, welche er durch die sieben Schussabgaben untermauerte, so dass auch eine besonnene Person in dieser Lage gefügig gemacht worden wäre. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich, war doch sein eigentliches Handlungsziel, E.________ zur Bezahlung des geforderten Geldbetrages zu bewegen. Da dieser Erfolg schliesslich ausblieb, blieb es beim (vollendeten) Versuch.