Es hätten durchaus weitere unbeteiligte Dritte getroffen werden können. Der Beschuldigte hat die illegal mitgeführte Schusswaffe auf einen verbalen Streit folgend eingesetzt und in unmittelbarer Nähe von Personen (2 Schüsse) sowie ins im Dunkeln liegende Innere des Restaurants geschossen (5 Schüsse). Soweit der Beschuldigte vorbringt, er habe bewusst und gezielt dorthin geschossen, wo sich niemand aufgehalten habe, kann ihm bei vorliegender Sachlage nicht gefolgt werden. Schon die Schussverläufe zeigen auf, dass die Schussabgaben unkontrolliert und nicht etwa gezielt erfolgten. Das völlig unverhältnismässige Handeln des Beschuldigten war sehr gefährlich.