Der Beschuldigte wollte sich auf diese völlig unverhältnismässige Art und Weise Gehör verschaffen und seiner Forderung gegenüber E.________ Nachdruck verleihen. Der Vorfall fand im öffentlichen Raum – der relativ engen Altstadt von C.________(Ort) – unmittelbar auf der Terrasse eines Restaurants statt. Dabei hat er auch einen Besucher des benachbarten Restaurants – einen völlig Unbeteiligten – getroffen und verletzt. Es hätten durchaus weitere unbeteiligte Dritte getroffen werden können.