___ Geld erhältlich zu machen – durch die Bedrohung mit der Schusswaffe und dem Abfeuern von sieben Schüssen Nachdruck zu verleihen. Das gesamte Verhalten des Beschuldigten in dieser Situation kann vor dem Hintergrund der zitierten Rechtsprechung nicht anders ausgelegt werden, als dass er sich mit der unmittelbaren Lebensgefahr für die anwesenden als notwendige Folge seines Handelns abfand und entsprechend mit Gefährdungsvorsatz handelte. Die Vorgehensweise am Tatort dokumentiert die Erfüllung des Tatbestands der Gefährdung des Lebens auf eindrückliche Weise. Der Beschuldigte wusste um die Anwesenheit von D.________ und E.________, welche sich in seiner unmittelbaren Nähe aufhielten.