Wer – wie der Beschuldigte – nach einer erfolglosen heftigen verbalen Auseinandersetzung zur Waffe greift, diese lädt und entsichert, dann zuerst einen Schuss in den Boden und einen in die Luft sowie anschliessend fünf weitere Schüsse ins Innere eines Restaurants abgibt, schafft bei Betrachtung der gesamten Umstände und der dargelegten Rechtsprechung ohne Weiteres eine (Lebens- )Gefährdung im objektiven Sinne. Die Kammer schliesst sich den Ausführungen der Vorinstanz an, wonach D.________ und E.________ aufgrund der unmittelbaren Nähe direkt oder durch einen Abpraller/