bzw. zwischen ihr und E.________ hindurch abfeuerte. Der Beschuldigte vermochte aufgrund des vorangegangenen aggressiven verbalen Streits und seines aufgebrachten emotionalen Zustands weder die Beschaffenheit der Aufprallstelle noch die Handlungen und Bewegungen der anwesenden Personen vorauszusehen bzw. zu kontrollieren oder zuverlässig einzuschätzen. Darüber hinaus erfolgten die Schussabgaben in der dicht bebauten Altstadt von C.________(Ort). Es mag sein, dass sich durch eine wissenschaftliche Analyse – in Form eines Gut-