das offene Fenster mit Sicht ins Innere des Restaurants. Auf einem dieser Fotos sind die Hülsen zu sehen, welche mit dem Standort des Beschuldigten bei der Schussabgabe an die Fenster, die Fassade und ins Innere des Restaurants korrespondieren. Auf diesen Fotoaufnahmen ist deutlich zu erkennen, dass das Innere des Restaurants im Dunkeln liegt. Die Kammer schliesst sich der Schlussfolgerung der Vorinstanz an, wonach der Beschuldigte nur einen beschränkten Einblick in das abgedunkelte, geschlossene Restaurant hatte, was der KTD ebenfalls bestätigte (pag.