Ein weiterer Schuss durchschlug die Fensterscheibe ganz oben in der Mitte, wobei ein Geschossfragment vom Vorhang aufgefangen wurde und unterhalb des Fensters zu Boden fiel (p. 244). Ein weiterer Schuss prallte an der Fassade unmittelbar oberhalb des Fensters in der Mitte ab, wo es ebenfalls eine Schussbeschädigung gab (p. 242). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte die Verteidigung ein weiteres Mal, dass der Beschuldigte die eingeschränkte Sicht ins Innere des Restau-