Daraus folgt, dass insgesamt sieben Schüsse abgefeuert wurden, wobei davon – wie beweismässig erstellt – zwei Schüsse zu Beginn in den Boden und in die Luft erfolgten. Die Kammer geht deshalb in Übereinstimmung mit der Vorinstanz davon aus, dass weitere fünf Schüsse in die Fenster bzw. in das Restaurant und an dessen Fassade abgegeben wurden. Dies lässt sich auch mit der Anordnung der Hülsen am Tatort in Einklang bringen, wonach fünf der Hülsen etwas weiter rechts angeordnet waren (pag. 232). Dies stimmt weiter mit den Aussagen von E.________, des Beschuldigten und von D.________ überein, wonach sich der Beschuldigte bewegte (pag. 487, Z. 373 f.; pag. 363, Z. 86 ff.;