1290, S. 28 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Was die Anzahl der weiteren Schüsse an die Fassade, die Fenster des Restaurants bzw. in das Restaurant betrifft, hat der Beschuldigte zunächst von insgesamt fünf oder sechs Schüssen, zwei- oder dreimal in Richtung des Fensters, gespro-