19 Nichts anderes ergibt sich aus den Aussagen von E.________. Zwar vermochte er nicht im gleichen Detaillierungsgrad wie D.________ die einzelnen Standpunkte aufzeigen, doch geht auch aus seinen Aussagen hervor, dass sie sich vor dem Restaurant auf engstem Raum aufhielten. So erklärte E.________, dass sich der Beschuldigte vor oder neben ihm befunden habe als D.________ dazwischen gekommen sei (pag. 316, Z. 92). E.________ fertigte sodann eine Zeichnung an und trug die einzelnen Standorte ein (pag. 371; pag. 320, Z. 275 ff.). Demgemäss befand sich der Beschuldigte in unmittelbarer Nähe von E.___