im Anschluss an ihre Einvernahme vom 6. Februar 2019 bei der Staatsanwaltschaft die einzelnen Standorte auf einem Foto der Vorderseite des Restaurants fest (pag. 377). Insgesamt schilderte D.________ den Ablauf sowie die einzelnen Positionen der Beteiligten stimmig und schlüssig. Ihre Darstellungen sind konstant und nachvollziehbar. Damit kann auf die glaubhaften Aussagen von D.________ abgestellt werden, aus welchen sich – entgegen den Ausführungen der Verteidigung – ein klares Bild der Geschehnisse vor Ort ergibt. Jedenfalls kann ihren Aussagen entnommen werden, dass sie und E.________ sich auf engstem Raum mit dem Beschuldigten befunden haben.