In ihrer zweiten Einvernahme vermochte sich D.________ nicht mehr daran erinnern, ob E.________ rechts oder links von ihr gestanden sei. Sie sei aber bewusst vor dem Beschuldigten gestanden. Vielleicht sei sie auch mit ausgebreiteten Armen vor ihm gestanden (pag. 372, Z. 118 ff.). Sie bestätigte, dass ihr der Beschuldigte böse ins Gesicht geschaut habe und sei ca. zwei Schritte – einfach so viele Schritte, wie er von ihr entfernt gewesen sei – auf sie zugekommen. Erneut erklärte sie, dass der Beschuldigte etwas Böses zu ihr gesagt habe und mit der Waffe gegen den Boden gezeigt habe. Sie sei ganz nahe vor ihm gestanden, es seien Zentimeter gewesen. Dann habe er zu schiessen begonnen und