Zum Richten der Waffe auf D.________ Nicht bestritten wird, dass der Beschuldigte zu D.________ sagte, dass sie weggehen solle und als sie dies nicht getan habe, selber ein paar Schritte zurückgegangen sei (pag. 371, Z. 110 ff.; pag. 374, Z. 197; pag. 1143, Z. 137 ff.; pag. 478, Z. 25 f.; pag. 1155, Z. 7 ff.). Dagegen bestreitet der Beschuldigte, die Waffe auf D.________ gerichtet zu haben. Dies obwohl er eigens aussagte, dass er alles probiert habe, sie aber nicht zurückgegangen sei. Daraufhin habe er die Pistole genommen und «gerichtet». Trotzdem sei sie nicht zurückgegangen, weshalb er geschossen habe (pag. 1155, Z. 9 ff.). D.__