Nichts anderes ergibt sich aus den Aussagen von K.________. Dieser erklärte, dass es zum Telefongespräch mit L.________ gekommen sei und sie zu dritt – d.h gemeinsam mit dem Beschuldigten und E.________ – gesprochen hätten. Sie hätten sich aufgrund des Geldes gestritten. Plötzlich sei der Beschuldigte aufgestanden und habe von hinten aus seiner Hose die Pistole hervorgeholt. Er habe dem