_ sei dazwischen gestanden (pag. 1137, Z. 36 f.). Nicht zu vernachlässigen ist, dass es sich um ein dynamisches Geschehen handelte, welches sich innert kürzester Zeit abspielte und bei dem es zum Einsatz einer Schusswaffe kam. Auch wenn E.________ behauptete, keine Angst gehabt zu haben, dürfte diese Situation auch bei ihm Stress ausgelöst haben, wodurch sich die chronologisch nicht ganz stimmigen Aussagen erklären lassen. Zudem sind die Aussagen von E.________ nicht vollends widersprüchlich, gab er doch konstant zu Protokoll, dass D.________ erst dazugekommen sei, als der Beschuldigte die Waffe bereits behändigt hatte. Nichts anderes ergibt sich aus den Aussagen von K.___