__ dazu gekommen (pag. 308 f.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft schilderte er, dass wiederum zuerst das Gespräch mit L.________ stattgefunden habe. Die eingangs genannte Drohung erwähnte E.________ nicht mehr, vielmehr soll der Beschuldigte gesagt haben «Ich komme nicht hier für nix» (vgl. hierzu aber auch Ziff. 11.2.1 hiervor). Sodann habe der Beschuldigte unter die Jacke gegriffen und die Pistole hervorgeholt. Der Beschuldigte habe dann einmal auf den Boden geschossen. Er habe zum Beschuldigten gesagt, dass er das nicht machen solle, worauf der Beschuldigte ein weiteres Mal auf den Boden geschossen habe. Dann sei D.________ gekommen.