Daraufhin habe er die Waffe behändigt und diese «gerichtet», trotzdem habe sie nicht zurückgehen wollen (pag 1155, Z. 4 ff.). E.________ erklärte dagegen, dass der Beschuldigte die Waffe gezogen habe, nachdem er zu diesem gesagt habe «Ich kenne die Leute vom O.________-Verein. Du musst mich nicht bedrohen. Geh jetzt.». Die Pistole habe der Beschuldigte auf der rechten Seite unter seiner Jacke versteckt gehabt. Er habe die Pistole auf ihn gerichtet, dann sei D.________ dazugekommen (pag. 309). In der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 6. Februar 2019 bestätigte E.________ seine Aussagen und führte aus, dass er zum Beschuldigten gesagt habe, dass er verschwinden solle.