26, Z. 217 f.). Sie habe ihn weggestossen und gleichzeitig habe E.________ ihm gesagt, dass er ihm das Geld nicht geben werde. Da habe er die Waffe «gezeigt» (pag. 27, Z. 251 f.). Es stimme nicht, dass er die Waffe aus seinem Hosenbund genommen und auf E.________ gerichtet habe. Zu diesem Zeitpunkt habe er die Waffe noch nicht «gezeigt» gehabt. D.________ sei zu ihnen gekommen und habe ihn von hinten gestossen. Er sei aufgestanden und habe alles versucht. Sie habe ihn nochmals gestossen und sei nicht zurückgegangen. Daraufhin habe er die Waffe behändigt und diese «gerichtet», trotzdem habe sie nicht zurückgehen wollen (pag 1155, Z. 4 ff.).