12 hierbei um die logische Steigerungsform der verbalen Androhung des Todes. Der Beschuldigte und E.________ schilderten sodann übereinstimmend, dass E.________ dem Beschuldigten schliesslich die Übergabe des Geldes doch noch zusicherte (pag. 315, Z. 86 ff.; pag. 486, Z. 320).